Laut der Kabinettssitzung vom 25. Oktober 2005 (als PDF-Datei) werden ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren an Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen eingeführt.
Für Universitäten liegt der Semester-Betrag zwischen 300 und 500 Euro. Der genaue Betrag kann flexibel von den Hochschulen gewählt werden; ein unterschiedlicher Betrag je nach Studienfach oder eine Befreiung von den Gebühren als eine Art Stipendium sind ausdrücklich möglich. Als “Kunden der Hochschule” sollen die Studenten an dem Entscheidungsprozess über die Verwendung der Gebühren beteiligt werden.
Um die neue Gebührenregelung sozialverträglich zu machen “soll das Darlehen EU-weit allen Studierenden bayerischer Hochschulen elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung gewährt werden”. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Studium, einkommensabhängig und mit zinsfreier Stundung der Forderungen bei schwieriger finanzieller Situation.
Für BAföG-Empfänger soll es eine Verschuldungsobergrenze geben.
Für Urlaubssemester etc., Studierende mit jungen Kindern und Härtefälle ist eine Befreiung von den Gebühren vorgesehen.